
Strebt ein Unternehmen die Anerkennung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als "bekannter Versender" an, ist hierfür prinzipiell pro Produktionsstandort ein Mitarbeiter zum Luftsicherheitsbeauftragten auszubilden.
Kursdauer |
4 Tage |
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Kurstermine auf Anfrage
1. Tag
Hauptbedrohungen der zivilen Luftfahrt, Terrorismus in der Luftfahrt, Angriffe auf die zivile Luftfahrt, Gefährdung der Luftsicherheit, Verfahren bei Bedrohungszuständen und Ereignissen, Organisation der Luftfahrt und Luftsicherheit, Die vier Säulen der Luftsicherheit, Sicherheitsbezogene Vorschriften und Gesetze, Mitarbeiterbelehrung, LBA Auflagen;
2. Tag
Sicherheit des Luftfahrzeuges und Duchsuchungen, Waffen und verbotene Gegenstände, Sicherheitssysteme und Zugangskontrollen, Duchleutungs- und Kontollgeräte und-techniken, Sicherheitslagerung, Durchsuchungstechniken für Waren und mitgeführte Gegenstände, Sicherheit von Gepäck, Fracht und Bordverpflegung;
3. Tag
Stellung und Verantwortung des Luftsicherheitsbeauftragten, Luftsicherheitsplan, Personal und Schulung, Qualitätssicherung, Luftfracht seit 1.2.2006, Reglementierter Beauftragter, Bekannter Versender/Großkundenversender, Unterauftragnehmer, Sichere Frachtbeförderung, Betriebsgelände und Lagerung, Sicherheitssysteme und Zugangskontrollen sowie Ausweise;
4. Tag
Transportsicherung, Annahme von Luftfracht, Umgang mit unsicherer Fracht, Frachtbehandlung am Flughafen, Andere sicherheitsbezogene Maßnahmen, Reglementierter Lieferant, Bekannter Lieferant von Bordvorräten/Flughafenanlieferungen, Sicherheitsprogramm/Verpflichtungserklärung;
Abschliessend wird eine Lernzielkontrolle durchgeführt.
Personen, die vom Unternehmen beauftragt werden, die Funktion Luftsicherheitsbeauftragter zu übernehmen.
Die Teilnehmer erhalten die Schulungsbescheinigung für Sicherheitspersonal nach § 20 Abs. 1 der Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen (LuftSiSchulV) vom 02.04.2008, BGBI. I S. 647 ff.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
D +49 8677 914 99-0
CH +41 61 701 22 22
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach
§7 Lufsicherheitsgesetz (LuftSiG), wird vom Luftfahrt-Bundesamt durchgeführt und muss bei Schulungsbeginn vorliegen.
Die Sicherheitserklärungen, die bisher vom Unternehmen in Zusammenarbeit mit reglementierten Beauftragten an das Luftfahrt-Bundesamt gemeldet wurden, sind noch bis 2013 gültig. Danach ist die Sicherheitserklärung ungültig.